Wohnbaugenossenschaft REM3

Die Wohnbaugenossenschaft REM3 hat sich im Dezember 2020 bei der Stadt St. Gallen für die Planung, Realisierung und spätere Nutzung des Grundstücks Remishueb 3 beworben. Im August 2021 wurde ein Baurechtsvertrag für die Nutzung des Grundstücks durch die Stadtverwaltung in Aussicht gestellt. Im Februar 2023 wird über den Baurechtsvertrag im Stadtparlament abgestimmt. Seit Januar 2022 ist die Wohnbaugenossenschaft REM3 im Handelsregister eingetragen und vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) als gemeinnützige Organisation anerkannt. Unter anderem ist die Kostenmiete in den Statuten der REM3 verankert. Gründungszweck der Wohnbaugenossenschaft REM3 ist es, auf dem Grundstück der Remishueb 3 ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt zu realisieren. Die zwölf Gründungsmitglieder der Wohnbaugenossenschaft REM3 sind bezüglich Fachwissen, Alter und Interessen bunt gemischt und haben einen Grossteil der professionellen Vorleistungen selbst erbracht.
Wohnbaugenossenschaft

REM3

Vorstand und Gründungsmitglieder
    Max Altherr
    Vorstand, Präsident
    Christoph Kobel
    Vorstand, Kassier
    Susi Rüttimann
    Vorstand, Beisitz
    Angela Schöb
    Vorstand, Vertreterin Remishueb
    Moritz Wyssen
    Vorstand, Vertreter G91
    Christoph Maeder
    Vorstand, Aktuar, Vertreter Habilon
    Karin Helbling
    Vorstand, Vertreterin Achslenblick
    Lena Ruegge
    Fredi Altherr
    Nora Mätzler
    Patrik Eschle
    Menga Frei
    Sandro Infanger
    Hildi Mäder
    Peer Füglistaller

Organisation

Die Wohnbaugenossenschaft REM3 wird von einem siebenköpfigen Vorstand verwaltet. Vier der sieben Vorstandsmitglieder sind Vertreter:innen der Genossenschaften der Remishueb 1. Gemeinsam wird das Projekt weiterentwickelt und die Interessen der Bewohner:innen der Remishueb über deren Vertreter:innen in das Projekt eingebracht. Seit Januar 2023 können natürliche und juristische Personen aus der Remishueb 1 Mitglied bei der Wohnbaugenossenschaft REM3 werden. In einem zweiten Schritt - nach dem Architekturwettbewerb - steht die Mitgliedschaft allen offen. Eine Mitgliedschaft bei der Wohnbaugenossenschaft REM3 berechtigt zur Teilnahme und Stimmabgabe an den Generalversammlungen. Es entsteht kein automatischer Anspruch auf eine Wohnung in der Remishueb 3. Bei der Vergabe von Wohnungen wird ein noch zu erarbeitendes Reglement zum Zuge kommen, welches langjährige Mitglieder bevorzugt. Für die Mitgliedschaft müssen Genossenschaftsanteilscheine im Wert von Fr. 4000 gelöst werden.