WBG REM3

Die WBG REM3 wurde mit dem Ziel und Zweck gegründet, die dritte Bauetappe der Remishueb zu planen, zu realisieren und zu nutzen. Mit dem Vorschlag für ein genossenschaftliches Mehrgenerationen-Wohnprojekt hat sich die REM3 bei der Stadt St. Gallen für das Grundstück beworben und dafür den Zuschlag erhalten.

Die Wohnbaugenossenschaften aus der Remishueb 1 sind Mitglieder der REM3. Gemeinsam wird das Projekt vorangetrieben.

Drohnenaufnahme des Bauprojekts in der Remishueb3.

2020

Bewerbung für Planung, Realisierung und spätere Nutzung des Grundstücks Remishueb 3

2021

Aussicht auf Baurechtsvertrag durch Stadtverwaltung

2022

Eintrag im Handelsregister und Anerkennung Gemeinnützigkeit

2023

Positive Abstimmung Baurechtsvertrag im Stadtparlament und Architekturwettbewerb

2024

Darlehen durch Stadt St. Gallen
Überarbeitung Siegerprojekt aus Wettbewerb

2025

Start Sondernutzungsplanung  Vorbereitung Baueingabe

2026-27

Baueingabe
Vergabe  
Ausführung

2028

Voraussichtliche Fertigstellung

Die Organisation

Die WBG REM3 wird von einem siebenköpfigen Vorstand verwaltet. Vier der sieben Vorstandsmitglieder sind Vertreter:innen der Genossenschaften der Remishueb 1. Gemeinsam wird das Projekt weiterentwickelt und die Interessen der Bewohner:innen der Remishueb über deren Vertreter:innen in das Projekt eingebracht.

Remishueb 3
Remishueb 2
Remishueb 1

Quartier

Das Quartier Remishueb befindet sich am östlichen Stadtrand von St.Gallen. Die erste Bauetappe der Remishueb wurde 1992 fertiggestellt als Antwort auf eine SP-Initiative aus den 80er-Jahren. Mit der Remishueb 2 folgte 2003 die zweite Bauetappe. Die Remishueb 3 stellt die dritte und letzte Bauetappe dar.

Mit den Schulhäusern Zil und Oberzil verfügt das Quartier über ein hervorragendes Schulraumangebot. Zudem befindet sich in Gehdistanz die Klinik Stephanshorn, das Kinder- und Jugendheim Riederenholz, das Naturmuseum, der Botanische Garten und das Naherholungsgebiet des Höchsterwalds.

Vorstand

Der siebenköpfige Vorstand besteht aus drei Gründungsmitgliedern und den vier Delegierten der Remishueb 1.

Max Altherr

Präsident

Raumplaner und Dozent für Raumentwicklung

Susi Rüttimann

Beisitz

Pensionierte Textilfachfrau

Angela Schöb

Delegierte Genossenschaft Remishueb

Kaufmännische Angestellte

Christoph Kobel

Kassier

Primarschullehrer und Stadtparlamentarier

Christoph Maeder

Aktuar, Delegierter Genossenschaft Habilon

Prof. Dr. oec./Soziologe

Karin Helbling

Delegierte Genossenschaft Achslenblick

Sozialarbeiterin

Moritz Wyssen

Delegierter Genossenschaft G91

ehem. Dozent HF Fachbereich Pflege

Baukommission

Die Baukommission ist das Bindeglied zwischen Vorstand und Architekturbüro. Sie vertritt die Bauträgerin und beantwortet alle Fragen zu Bau und Planung.

Sandro Infanger

Baukommission, Vorsitz

Gründungsmitglied, Abteilungsleiter Nachhaltigkeit bei Senn Technology AG, Dozent CAS nachhaltiges Bauen

Fredi Altherr

Baukommission, Beirat

Gründungsmitglied, Architekt und Denkmalpfleger, Gründer bauatlas.ch

Gründungsmitglieder

Die zwölf Gründungsmitglieder der REM3 sind bezüglich Fachwissen, Alter und Interessen breit aufgestellt und haben einen Grossteil der professionellen Vorleistungen selbst erbracht.

Die Gründungsmitglieder sind: 

Susi Rüttimann, Lena Ruegge, Nora Mätzler, Hildi Maeder, Christoph Maeder, Christoph Kobel, Sandro Infanger, Peer Füglistaller, Menga Frei, Patrik Eschle, Fredi Altherr und Max Altherr.

Anteilscheine

Das Eigenkapital einer Genossenschaft besteht aus den sogenannten Anteilscheinen. Alle Mitglieder finanzieren somit gemeinsam das Projekt Remishueb 3. Unabhängig von der Anzahl Anteilscheinen hat jedes Mitglied dasselbe Mitspracherecht an den Generalversammlungen. Die Liegenschaft ist demnach nicht Eigentum einer einzelnen Person, sondern gehört allen Mitgliedern gleichermassen.  Beim Wegzug oder Austritt erfolgt die Rückzahlung aller Anteilscheine gemäss Art. 18 der Statuten. Wir unterscheiden in drei Formen von Anteilscheinen.

Pflichtanteilscheine

Jedes Mitglied der REM3 muss Pflichtanteilscheine im Wert von 4'000 CHF lösen. Nur Mitglieder können sich für Wohnungen bewerben und an der jährlichen Generalversammlung teilnehmen bzw. abstimmen.

Freiwillige Anteilscheine

Zusätzlich zu den Pflichtanteilscheinen können Mitglieder der REM3 freiwillige Anteilscheine lösen. Dies hilft der Genossenschaft bei der Finanzierung des Projekts und kann sich auf die Mieten auswirken.

Wohnungsanteilscheine

Für den Zeitraum der Miete einer Wohnung müssen Wohnungsanteilscheine gelöst werden. Diese machen den Grossteil des Eigenkapitals der REM3 aus. Die Höhe der Wohnungsanteilscheine ist abhängig von der Wohnungsgrösse. Durchschnittlich wird ein Wohnungsanteilschein voraussichtlich ca. 30'000 CHF betragen. Dieser Betrag kann bei Bedarf teilweise – wie bei Wohneigentum – aus der 2. Säule bezogen werden. Die REM3 versucht Lösungen zu finden für Personen und Familien, welche bei Bezug nicht in der Lage sind, die vollumfänglichen Wohnungsanteilscheine zu lösen.

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft bei der WBG REM3 ermöglicht die Bewerbung auf eine Wohnung (Start Vergabe voraussichtlich 2026) und berechtigt zur Teilnahme und Stimmabgabe an den Generalversammlungen.

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Downloads zur WBG REM3

Alle Dokumente zur Wohnbaugenossenschaft REM3 gibt es hier zum Herunterladen.

Jahresbericht 2023
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Jahresbericht 2022
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Statuten
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