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Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft bei der Wohnbaugenossenschaft REM3 ermöglicht die Bewerbung auf eine Wohnung und berechtigt zur Teilnahme und Mitsprache an den Generalversammlungen. Die Mitglieder der REM3 werden fortlaufend über den Projektfortschritt informiert.

Durch die Mitgliedschaft entsteht kein automatischer Anspruch auf eine Wohnung in der Remishueb 3.

Der Vorstand beschliesst gemäss Statuten monatlich über die Aufnahme neuer Mitglieder.

Für die Mitgliedschaft müssen Pflichtanteilscheine im Wert von 4'000 CHF gelöst werden.

Danke für Ihr Interesse. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
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*Durch die Mitgliedschaft bei der Wohnbaugenossenschaft REM3 entsteht kein automatischer Rechtsanspruch auf eine Wohnungin der Remishueb 3. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach dem Vergaberegelement der Wohnbaugenossenschaft REM3, wobei die Länge der Dauer der Mitgliedschaft berücksichtigt wird.

**Die Genossenschaftsanteilscheine werden nicht verzinst. Die Anzahl bzw. Höhe der Anteilscheine hat keinen Einfluss auf das Stimmrecht oder die Vergabe von Wohnungen.

Alle Angaben werden vertraulich behandelt.

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Anteilscheine

Das Eigenkapital einer Genossenschaft besteht aus den sogenannten Anteilscheinen. Alle Mitglieder finanzieren somit gemeinsam das Projekt Remishueb 3. Unabhängig von der Anzahl Anteilscheinen hat jedes Mitglied dasselbe Mitspracherecht an den Generalversammlungen. Die Liegenschaft ist demnach nicht Eigentum einer einzelnen Person, sondern gehört allen Mitgliedern gleichermassen.  Beim Wegzug oder Austritt erfolgt die Rückzahlung aller Anteilscheine gemäss Art. 18 der Statuten. Wir unterscheiden in drei Formen von Anteilscheinen.

Pflichtanteilscheine

Jedes Mitglied der REM3 muss Pflichtanteilscheine im Wert von 4'000 CHF lösen. Nur Mitglieder können sich für Wohnungen bewerben und an der jährlichen Generalversammlung teilnehmen bzw. abstimmen.

Freiwillige Anteilscheine

Zusätzlich zu den Pflichtanteilscheinen können Mitglieder der REM3 freiwillige Anteilscheine lösen. Dies hilft der Genossenschaft bei der Finanzierung des Projekts und kann sich auf die Mieten auswirken.

Wohnungsanteilscheine

Für den Zeitraum der Miete einer Wohnung müssen Wohnungsanteilscheine gelöst werden. Diese machen den Grossteil des Eigenkapitals der REM3 aus. Die Höhe der Wohnungsanteilscheine ist abhängig von der Wohnungsgrösse. Durchschnittlich wird ein Wohnungsanteilschein voraussichtlich ca. 30'000 CHF betragen. Dieser Betrag kann bei Bedarf teilweise – wie bei Wohneigentum – aus der 2. Säule bezogen werden. Die REM3 versucht Lösungen zu finden für Personen und Familien, welche bei Bezug nicht in der Lage sind, die vollumfänglichen Wohnungsanteilscheine zu lösen.